(2) 1Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Nur wenn eine ausdrückliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (entweder nach Landesrecht oder nach Abs. (§ 94 SGB IX, § 97 SGB XII) (1) 1 Der überörtliche Träger ist sachlich zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe an Leistungsberechtigte, die das 18. Aufl. Sachliche Zuständigkeit. 7 G v. 9.10.2020 I 2075 § 97 Betriebliche Voraussetzungen 1 Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Paragraf 97. 2008, § 97 Rz. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. (5) 1Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. 2; Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. 2. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten nach diesem Buch. Systematik der Sozialhilfe im SGB XII. 3 Abs. 2Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird. der Kriegsopferfürsorge vor. (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. § 97 SGB XII § 97 SGB XII. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 5). rvRecht; Sonstiges; Änderungsdienst; Hil­fe Dabei bestimmt § 97 Abs. § 97 ← → § 99 § 98 Örtliche Zuständigkeit ... Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 SGB XII verweisen. 597 Entscheidungen zu § 97 SGB XII in unserer Datenbank: Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ... Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere ... Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß ... Kommunale Verfassungsbeschwerde - Appellentscheidung: Pflicht zur Schaffung einer ... Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Erster Abschnitt. Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. Zu Vorschriftenteil springen und hervorheben. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. § 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers … August 201… Lebensjahr vollendet haben. § 97 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. § 97 Feststellung der Sozialleistungen 1 Der erstattungsberechtigte Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB IX > § 97. (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Hauptmenu. § 97 SGB XII, Sachliche Zuständigkeit Zwölftes Kapitel – Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe → Erster Abschnitt – Sachliche und örtliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Nr. Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden. Dezember 2003. Aufl. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Mail bei Änderungen § 97 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. 3 oder nach Spezialvorschrift (§ 24 Abs. (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Suche. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66. 2. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines … 2 Die sachliche Zuständigkeit beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das 18. Betrieb im Sinne der … I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzesvom 17. Geldleistungen, 2. für alle sonstigen zu erbringenden Leistungen eine angemessene Erstattung entstandener Kosten einschließlich der Kosten für eine Pflegekraft oder für Heimpflege. SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) SGB XII Sozialhilfe Stand Zuletzt geändert durch Art. 2Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. Zwölftes Kapitel. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe … Januar 2020] 1 § 97… Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016 (BGBl. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11, LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 68/07, Zwölftes Kapitel - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe (§§, Erster Abschnitt - Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§§, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§, Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz). 2009, § 97 Rz. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers der … 4 und §§ 106 ff.) (5) Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. I S. 3234), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 97 - § 99) 1. Leistungsberechtigte. I S. 3234 ; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. § 97 SGB 12 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Nr. Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. 1 Allgemeines Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII). SGB X; SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB III) Drittes Buch Arbeitsförderung. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. gegeben ist, wird die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers durchbrochen. 1 eine All­zu­stän­dig­keit des ört­li­chen Trägers für "die Sozi­al­hilfe", ledig­lich für aus­drück­lich zu gewie­sene beson­ders genannte Hilfen ist der über­ört­liche Träger zuständig. Weiterhin sehen § 97 SGB VIII und § 27i BVG entsprechende Befugnisse zur Feststellung von Sozialleistungen für die Träger der Jugendhilfe bzw. Die nach § 97 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 2 für die Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind auch zuständig für die Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil Achtes Kapitel des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. 1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Bundesrecht § 1 SGB XII, Aufgabe der Sozialhilfe § 2 SGB XII, Nachrang der Sozialhilfe § 3 SGB XII, Träger der Sozi Eine entsprechende, den allgemeinen Nachranggrundsatz konkretisierende Regelung kennt das SGB XII nicht. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. Örtliche Zuständigkeit. § 97 Betriebliche Voraussetzungen Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Im alten BSHG bestand eine Zweiteilung der Sozialhilfe in … (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. 2b G v. 14.10.2020 I 2112 § 97 SGB III Betriebliche Voraussetzungen. Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. § 1 (Fn 4) (1) Die Kreise und kreisfreienStädte als örtliche Träger der Sozialhilfe (örtliche Träger) und dieLandschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe (überörtlicheTräger) führen die Aufgaben der Sozialhilfe als Selbstverwaltungsangelegenheitdurch, soweit sie nicht Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des ZwölftenBuches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27.Dezember 2003, BGBl. Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. 3 Dies gilt nicht für die Verfahrensfristen, soweit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Verfahren selbst betreibt. § 97 SGB X Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. 2 Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen ihn. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69. 2 Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung. Sachliche Zuständigkeit [1. Sachliche und örtliche Zuständigkeit.