34 C 49/18). Die Jahresabrechnung müsste dann auf der nächsten Eigentümerversammlung entsprechend mit einem Beschluss legitimiert werden. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters ist nämlich laut BGH keine (ungeschriebene) Voraussetzung für die Betriebskostenabrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter. Ohne entsprechenden Beschluss kann der Verwalter hierfür keine gesonderte Vergütung verlangen. [7] Merle in PiG 21, 107 [8] anderer Ansicht: Spiegelberger in WE 1988, 79 [9] anderer Ansicht: Deckert in PiG 18, 149 Wohl darf er sich aber der Hilfe eines Steuerberaters auf Kosten der WEG bedienen (zur Kostenverteilung siehe unten). Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. WEG: Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen Der BGH (Urteil vom 17. Hier ändert sich also nichts. In Ihrer Jahresabrechnung finden Sie eine relativ hohe Position über Kosten der Instandsetzung. Enthält die Jahresabrechnung Ihrer WEG ganz grundlegende Fehler und widerspricht sie ordnungsgemäßer Verwaltung, dann ist sie anfechtbar. Denn ein Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich immer gemäß § 556 Abs. Ohne Übergangsregelung sieht die Neufassung des WEG umfangreiche Änderungen bei der Beschlussfassung über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Hausgeldzahlungen vor. Wird in der Eigentümerversammlung über die Annahme der Jahresabrechnung abgestimmt, dann stimmen Sie nicht dafür, sondern äußern Sie Ihre Bedenken und legen Sie Beweise auf den Tisch. In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist. Lesezeit: 2 Minuten Ist Ihnen das auch schon passiert? Ich halte die WEG-Novelle für gut gelungen und sehe viele Vorteile. 2-13 S 27/13). Eigentümergemeinschaft beschloss Jahresabrechnung für 2017/18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13.02.2020 für Recht erkannt: Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Idstein vom 15.04.2019 insoweit abgeändert, als der Beschluss… Denn ein solcher Beschluss ist nichtig (AG Oberhausen, Urteil v. 04.12.18, Az. Was der Verwalter ohne Beschluss tun durfte ergibt sich aus dem Verwaltervertrag. Punkte a und b können durchaus im Rahmen des Erlaubten sein. Sie können sich aber nicht erinnern, hierüber einen Beschluss gefasst zu haben. Im entschiedenen Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft auf Ihrer Eigentümerversammlung die Jahresabrechnung 2017/2018 sowie den Wirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen. LG Frankfurt/Main - Az. Hier gebe ich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einen Überblick über die neuen Regeln: Die Eigentümerversammlung ist jetzt immer beschlussfähig , egal wie viele oder wenige Eigentümer erscheinen. Reparaturen in der WEG: Der Verwalter darf sie ohne Beschluss meist nicht beauftragen! c mag unschön sein ist aber keine Datenschutzverletzung, da ohnehin jeder Eigentümer alle Unterlagen der WEG (das schließt die Abrechnungen den anderen Miteigentümer ein) einsehen kann : 2-13 S 65/19 - Urteil vom 05.03.2020 In dem Rechtsstreit hat die 13. Es gibt keinen Grund, die Jahresabrechnung für das Jahr 2019 aktuell nicht zu erstellen und an die Wohnungseigentümer zu versenden. Der Beschluss über die Jahresabrechnung ist nach Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn die Gesamtabrechnung oder die Angaben über die Kontostände fehlen, da die Abrechnung ohne diese Angaben für den Wohnungseigentümer nicht überprüfbar ist (LG FaM 09.01.2014 Az.