2 S. 1 SGB II (vgl. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu, G. v. 09.12.2010 BGBl. § 1 Abs. Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven Dieser liegt 2019 bei 424 Euro. Grundrentenzeit oder eine nach Satz 1 vergleichbare Zeit 3 Satz 3 SGB XII begründeter Fall, der ein Abweichen von der Regel des § 82 Abs. verwirklicht. neu geregelt: Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. 1879) wird nach § 82 folgender § 82a – kursiv Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in, ... so weit aus eigenem Einkommen tragen, wie diese im Wege der Einkommensbereinigung nach, ...  (2) Die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung, die nach, ... die erforderlichen Aufwendungen als Bedarf berücksichtigt werden, soweit sie nicht nach, ... Für den Einsatz des Einkommens sind die. Nach §82 Abs. : Gemäß Art. I S. 692; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.12.2015 BGBl. (vgl. Berenike Bremme Rz. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.11.2019 BGBl. In § 82 Abs. § 82 Begriff des Einkommens § 82a [tritt am 1.1.2021 in Kraft:] Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen § 84 Zuwendungen; Zweiter Abschnitt: Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel 2, 30-33 SGB XIII zzgl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.11.2020 BGBl. Das sahen sowohl das zuständige Landes- als auch das Bundessozialgericht anders, denn die Erbschaft sei der Klägerin zu dem Zeitpunkt, als die bei Auszahlung noch andauernde Periode des Leistungsbezugs nach dem SGB II begann, nämlich im November 2010, schon zuzurechnen gewesen. DDROpfRehaVG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, Artikel 9 EhrAmtStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 SGBXIIÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 2 RBEGAnpG 2021 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 3a RBEGuSGBÄndG Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Einkommens aus der gesetzlichen Rente vom Einkommen nach § 82 Absatz 1 5. Wichtig noch: Der Gesamtfreibetrag darf höchstens 50 Prozent des Eckregelsatzes betragen. Insgesamt darf der Freibetrag je… 4 SGB XII auf der gesetzlichen Rente zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden Wer Erbe ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB. nach wie vor gilt § 82 SGB XII. Über 100 Euro hinausgehende Betriebsrente bleibt gemäß der Neuregelung zu 30 % anrechnungsfrei. 2 Nr. Januar 2018, Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 40 SozERG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 RehaRVG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, Artikel 2 KiQuTWG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 3 GrundRentG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 21 HBeglG 2011 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 7 RVAGAnpG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 4. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 6 SGB XII). Juli 2017, Artikel 4 RBEGuSGBÄndG Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. I S. 3214) 1 SGB XII zum Einkommen gehören, sind alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie der Steuerpflicht unterliegen, zugrunde zu legen. Das Sozialamt prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können. I S. 1885, ... die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§, ... Sätzen 7 bis 9" ersetzt. Berechnung des Freibetrages nach § 82 Abs. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „§, neugefasst durch B. v. 01.02.1975 BGBl. dazu Rdnrn. Es ist auch kein Grund erkennbar, weshalb ein nach § 83 Abs. Nummer 45) 43. in. 3 Satz 4 SGB XII a.F. Von ihm sind abzusetzen: 1. a) die in, G. v. 23.12.2016 BGBl. Bei der Berechnung der Einkünfte sind in der Regel alle Einnahmen ohne Rücksicht I S. 530, ... Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit sie das um Absetzbeträge nach §, ... Abs. Berufe errichtet ist, haben. I S. 2392, ... Einkommen seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners die nach den §§, neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. 2 Nr. In Abs. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Das monatliche Einkommen ist entsprechend §, ... Kapitel eine aufstockende Leistung vor, dann ist diese Leistung nicht als Einkommen nach §, ... „bei der zuständigen Landesbehörde" gestrichen. 3 Satz 2 SGB XII rechtfertigt, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, nur bei Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit des Leistungsberechtigten denkbar sein sollte. (1) Bei der Hilfe zum I S. 2652, ... Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Der bislang in § 82 Abs. 3) ... rechtfertigt allein keinen erhöhten Freibetrag für Einkünfte aus einer ausgeübten Tätigkeit, weil diese Umstände den Regelfall nach § 82 Abs. Welche Änderung sprechen Sie an? Fragestellung Ausweitung der Freibetragsregelung nach §82 Abs. Einkommensfreibetrag (§ 28 SGB XII, § 85 SGB XII): 2 facher Eckregelsatz (ab 1.1.2020 Regelsatz 432 = Freibetrag 864 Euro) Hinzu zu rechnen sind die Kosten der Unterkunft (i.S. 2 Satz 2 SGB XII abzusetzen ist, gelten die Freibeträge vom Erwerbseinkommen nach § 82 Abs. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die, neugefasst durch B. v. 17.12.1999 BGBl. 1 SGB XII i.V.m. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.11.2019 BGBl. Als Einkommen bezeichnet werden nach § 82 Abs. I S. 2466, ... Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Soweit ein Freibetrag nach § 82 Abs. 01.09.2018 . 4 SGB XII ist ein monatlicher Rentenbetrag von bis zu 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 anrechnungsfrei. 4 und 5 des zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII) ... Insgesamt beträgt der Freibetrag in diesem Fall 190 Euro. 260 Euro, enstp. 50-10-20 . 2 Satz 1 SGB XII; Auswirkung der Rechtsprechung des BSG zur Einkommensbereinigung im SGB II und SGB XII Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 24.11.2011 (B … ). Text § 82 SGB XII a.F. ... Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Das monatliche Einkommen ist entsprechend, G. v. 19.12.2018 BGBl. 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. 3. Der Freibetrag gilt nach dem neu eingeführten Paragraf 82a SGB XII „für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten“ vorweisen können. 3 SGB XII Zusätzliche Absetzbeträge für nachgewiesene, notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge (Werbungskosten). § 82 Abs. SI 22/225 112.61-6-1) Stand 01.01.2018 . 2 Nr. 50 Prozent hiervon sind 212 Euro. oder. 1 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches bestand, haben Freibetrag aus Erwerbstätigkeit, § 82 Abs. 13. I S. 2557, neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. 1 SGB XII – Einkommen Stand 01.2018 5 1. des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte 26. § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (VO zu § 82 SGB XII) die einer Per-son insgesamt in Geld oder Geldeswert zufließenden Einkünfte. Als Einkommen bezeichnet werden nach § 82 Abs. 2 Nr. In, G. v. 22.12.2016 BGBl. Ersatzpflichtig sind die Erben der leistungsberechtigten Person. Dezember 2003, BGBl. Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, die für Angehörige bestimmter § 82 Abs. ten), die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten, ist gemäß § 82 Abs.3 SGB XII ein Freibetrag vom Ein-kommen abzusetzen. Mehrbedarfe § 42 Nr. I S. 1948, ... nach der letztmaligen Ausübung der Tätigkeit zu löschen." I S. 433; aufgehoben durch Artikel 26 G. v. 23.12.2016 BGBl. 9 Nach § 94 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergangene Unterhaltsansprü ­ che fließen dem Leistungsberechtigten nicht zu und sind deshalb kein Einkom­ men i.S.des § 82 SGB XII; dementsprechend ist insoweit auch kein Raum für eine Einkommensbereinigung nach § 82 Abs. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 25.05.2020 BGBl. 4 SGB XII-neu bleibt Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge bis zu einem absoluten, nicht dynamischen Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro monatlich vollständig anrechnungsfrei. Über die Links, Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 SGB XII verweisen. I S. 2575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Begriff des Einkommens . I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.11.2020 BGBl. selbstständiger § 11b SGB II Freibetrag: 30 Prozent des Bruttoeinkommens, max. (4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu, (6) Für Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Blindenhilfe oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem, Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. 212 €). ... diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der Beschäftigung nicht verlangt. Im Rahmen des Sozialhilfeanspruchs erfolgt eine Einkommensanrechnung. Red. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens, § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes, § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 erster Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, § 93 Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften G. v. 30. Wurde das Schonvermögen bestimmt, z. geregelte Freibetrag von den Einkünften aus ehrenamtlicher Tätigkeit ist zum 1. Fachliche Weisung zu § 82 SGB XII . 1 bis 3 DV zu dieser Vorschrift (nomos-Sammlung Ziff. 9 SGB XII (kleinere Barbeträge) falsch berechnet oder gemäß § 90 Abs. in der Fassung vom 01.01.2018 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.08.2017 BGBl. Das sind bei Mietwohnungen die Kaltmiete zuzügl. Steuerfreie Einnahmen oder Bezüge sind nach § … Ferner erhalten einen Freibetrag auch Leistungsempfänger/innen, die gegen Entgelt in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind. der Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 und Satz 2 Hinweis 1 § 82 Abs. ... Einkommensgrenzen nicht übersteigt. ... die Auszahlung als monatliche oder als sonstige regelmäßige Leistung im Sinne von, ... mit Zustimmung des Bundesrates Näheres über die Berechnung des Einkommens nach §, ... eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zufließt, haben abweichend von, V. v. 28.11.1962 BGBl. haben, einer sonstigen Beschäftigung, in Außerdem bleibt von dem Bruttoerwerbseinkommen ein Betrag in Höhe von 40 %, max. ... im Einzelfall nach Kapitel 11 des Vierzehnten Buches handelt," ersetzt. der Betriebskosten ). 3 SGB XII abzgl. Der Freibetrag von 100,00 € gilt bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 11 b Abs. 3a. Allerdings wird Einkommen und Vermögen verschieden hoch angerechnet, je nach Sozialhilfeleistung und persönlicher Situation des Hilfesuchenden. 4 wurde durch Art. 1.1.2021 in Kraft. Inhalt des § 29 SGB XII). buch (VO zu § 82 SGB XII) sind Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Zeitabständen gewährt werden, wie … 3Je Kalendermonat wird eine Ob und in welchem Umfang ein Gelderwerb aus einer Erbschaft die Sozialhilfe tangiert, hängt massiv von der Frage ab, oder der Erwerb aus der Erbschaft als „Einkommen“ oder als „Vermögen“im sozialrechtlichen Sinne angesehen wird. Sechsten Buches erreicht haben, ein Betrag in Höhe von 100 Euro monatlich aus Grüße Sönke Nippel Rechtsanwalt angerechnet. 109) abzgl. Im SGB XII wird zum 1.1.2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt. I S. 1948, Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften, Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften, Artikel 3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 21 Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011), Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 32 SGB XII Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a SGB XII Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, § 88 SGB XII Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 140 SGB XII Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 1836c BGB Einzusetzende Mittel des Mündels, § 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung, § 17a StrRehaG Besondere Zuwendung für Haftopfer, § 3 SGB12§82DV Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 6 SGB12§82DV Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 7 SGB12§82DV Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 12 SGB12§82DV Ausgaben nach § 82 Abs. Steuern, Sozialabgaben usw., § 82 Abs. Allgemeines Bei der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die nach § 82 Abs. Unt… 275,60 € anrechnungsfrei (65 % der Regelbedarfsstufe 1, § 82 Abs. Kapitel) (Gz. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt. 1 Nrn. 1Anm. DDROpfRehaVG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, § 10 EinglHV Umfang der Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln, Für Ihr Blog oder Forum - Gesetze verknüpfen. SGB XII das Bruttoeinkommen zugrunde zu legen.1 Desgleichen ist nach Auffassung des Thürin- ger Landessozialgericht (LSG Thüringen) auch bei der Berechnung des Freibetrags gemäß § 82 Abs. § 82 Abs. Zweites Kapitel: Leistungen der Sozialhilfe, Erster Abschnitt: Grundsätze der Leistungen, Zweiter Abschnitt: Anspruch auf Leistungen, Drittes Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, Erster Abschnitt: Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, Vierter Abschnitt: Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Fünfter Abschnitt: Gewährung von Darlehen, Sechster Abschnitt: Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Siebter Abschnitt: Verordnungsermächtigung, Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zweiter Abschnitt: Verfahrensbestimmungen, Dritter Abschnitt: Erstattung und Zuständigkeit, Achtes Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Neuntes Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen, Elftes Kapitel: Einsatz des Einkommens und des Vermögens, Zweiter Abschnitt: Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, Vierter Abschnitt: Einschränkung der Anrechnung, Fünfter Abschnitt: Verpflichtungen anderer, Sechster Abschnitt: Verordnungsermächtigungen, Zwölftes Kapitel: Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe, Erster Abschnitt: Sachliche und örtliche Zuständigkeit, Zweiter Abschnitt: Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, Vierzehntes Kapitel: Verfahrensbestimmungen, Erster Abschnitt: Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, Zweiter Abschnitt: Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, Dritter Abschnitt: Verordnungsermächtigung, Sechzehntes Kapitel: Übergangs- und Schlussbestimmungen, Siebzehntes und das Achtzehntes Kapitel (weggefallen), § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 82a [tritt am 1.1.2021 in Kraft:] Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und nach Abs. 9 SGB XII i.V.m. Das monatliche Einkommen ist entsprechend, ... der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die nach §, ... der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbundenen Ausgaben im Sinne des §, ... sowie um die mit der Erzielung der Einkünfte verbundenen notwendigen Ausgaben (§, ... der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung verbundenen notwendigen Ausgaben (§, neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 1868, ... angefügt: „Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die, ... wird wie folgt geändert: 1. Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. (BGBl I S. 8 Abs. Bei der Berechnung der Einkünfte sind in der Regel alle Einnahmen ohne Rücksicht 1 SGB XII zzgl. 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 115 ZPO Einsatz von Einkommen und Vermögen, Artikel 11 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2017, Artikel 12 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2018, Artikel 13 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020, Artikel 2 BetrRSG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 3. einer Versicherungspflicht nach § 1 Gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird nun Einkommen aus zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung zumindest zum Teil nicht mehr angerechnet. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. abzusetzen, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der 2)" durch die Angabe „(§ 27b Absatz 2)" ersetzt. Abweichung möglich. ... der Kosten sowie 9. die Rechtsaufsicht zu bestimmen." des Sechsten Buches oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz insoweit als ausgeschöpft. I S. 2664; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 12.12.2019 BGBl. Jung, SGB XII § 82 Begriff des Einkommens / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 1 SGB XII i.V.m. 12.8.2020 Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 SGB XII verweisen. Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Die Erbenhaftung setzt weiter voraus, dass die Sozialhilfeleistungen dem Empfänger rechtmäßig erbracht wurden. einer Versicherungspflicht in einer 3 Satz 2 SGB XII) Das ist nicht zu verwechseln mit dem Freibetrag für Einkommen von Empfängern der Eingliederungshilfe (max. Unterhaltsansprüche (nur ausnahmsweise), 70. 49 ff. 2 des ... als Freibetrag geltend machen. I S. 2075, ... an die Stelle der Eltern. 1 gilt auch, wenn die 33 Jahre durch die Zusammenrechnung der Zeiten nach Satz 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen. Immer dann, wenn ein Sozialhilfeempfänger also als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter Auflagenbegünstigter etwas aus einer Erbschafterhält, steht dem Grunde nach eine Kürzung oder sogar der komplette Wegfall der staatlichen Sozialhilfeleistungen im Raum. Nach § 82 Abs. Anschließend wird geprüft, ob das um die anerkennungsfähigen Aufwendungen verringerte Einkommen unter oder über der gesetzlich definierten Einkommensgrenze liegt. 29. Freibetrag aus Erwerbstätigkeit, § 82 Abs. ... Juli 2017 (BGBl. Buches erfüllt werden. Rechtsprechung zu § 82 SGB XII. Januar 2018 nunmehr in § 82 Abs. 1Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die Sozialamt . Magistrat der Stadt Bremerhaven . Einkommen (brutto), § 82 Abs. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. der prozentuale Freibetrag der Werkstattbeschäftigten, die Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, wurde zum 01.01.2017 von 25% auf 50% erhöht (§ 83 Abs. 4 und 5) Kommentar aus TVöD Office Professional. 2 Satz 2 SGB XII n.F. 2 SGB XII zzgl. 2 i. V. mit Art. Budgets ausgeführt. Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 des §. Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Hartz IV). 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 82 Abs. 1.485 Entscheidungen zu § 82 SGB XII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: SG Aachen, 15.12.2020 - S 14 KR 219/20; LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20; BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 24/16 R. Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 2Absatz 1 Gesetz v. I S. 1752, ... wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt gilt ein Verfolgter, dessen entsprechend, neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl.