1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Örtliche Zuständigkeit. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Nur wenn eine ausdrückliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (entweder nach Landesrecht oder nach Abs. 2Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. 2 Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen ihn. 2 Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung. der Kriegsopferfürsorge vor. SGB X; SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB III) Drittes Buch Arbeitsförderung. gegeben ist, wird die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers durchbrochen. § 97 Betriebliche Voraussetzungen Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2 Die sachliche Zuständigkeit beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das 18. Im alten BSHG bestand eine Zweiteilung der Sozialhilfe in … Mail bei Änderungen § 97 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 5). Aufl. Betrieb im Sinne der … Zwölftes Kapitel. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines … Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11, LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 68/07, Zwölftes Kapitel - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe (§§, Erster Abschnitt - Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§§, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§, Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz). Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. Aufl. Hauptmenu. § 1 (Fn 4) (1) Die Kreise und kreisfreienStädte als örtliche Träger der Sozialhilfe (örtliche Träger) und dieLandschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe (überörtlicheTräger) führen die Aufgaben der Sozialhilfe als Selbstverwaltungsangelegenheitdurch, soweit sie nicht Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des ZwölftenBuches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27.Dezember 2003, BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Bundesrecht § 1 SGB XII, Aufgabe der Sozialhilfe § 2 SGB XII, Nachrang der Sozialhilfe § 3 SGB XII, Träger der Sozi Nr. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. 597 Entscheidungen zu § 97 SGB XII in unserer Datenbank: Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ... Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere ... Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß ... Kommunale Verfassungsbeschwerde - Appellentscheidung: Pflicht zur Schaffung einer ... Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. Erster Abschnitt. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzesvom 17. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. (5) Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII). Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. § 97 SGB 12 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 1. § 97 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. 7 G v. 9.10.2020 I 2075 Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Dabei bestimmt § 97 Abs. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. Geldleistungen, 2. für alle sonstigen zu erbringenden Leistungen eine angemessene Erstattung entstandener Kosten einschließlich der Kosten für eine Pflegekraft oder für Heimpflege. 3 oder nach Spezialvorschrift (§ 24 Abs. Weiterhin sehen § 97 SGB VIII und § 27i BVG entsprechende Befugnisse zur Feststellung von Sozialleistungen für die Träger der Jugendhilfe bzw. (2) 1Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Die nach § 97 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 2 für die Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind auch zuständig für die Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil Achtes Kapitel des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 2009, § 97 Rz. 3 Dies gilt nicht für die Verfahrensfristen, soweit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Verfahren selbst betreibt. Dezember 2003. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. I S. 3234 ; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. § 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66. 1 eine Allzuständigkeit des örtlichen Trägers für "die Sozialhilfe", lediglich für ausdrücklich zu gewiesene besonders genannte Hilfen ist der überörtliche Träger zuständig. § 97 SGB X Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB IX > § 97. Sachliche und örtliche Zuständigkeit. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Suche. 2; Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. 3 Abs. SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) SGB XII Sozialhilfe Stand Zuletzt geändert durch Art. 2008, § 97 Rz. Januar 2020] 1 § 97… § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe … (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. § 97 Feststellung der Sozialleistungen 1 Der erstattungsberechtigte Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers … I S. 3234), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 1 Allgemeines Rz. Paragraf 97. Eine entsprechende, den allgemeinen Nachranggrundsatz konkretisierende Regelung kennt das SGB XII nicht. 1. August 201… § 97 SGB XII § 97 SGB XII. 2. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Sachliche Zuständigkeit [1. rvRecht; Sonstiges; Änderungsdienst; Hilfe Zu Vorschriftenteil springen und hervorheben. 2b G v. 14.10.2020 I 2112 § 97 SGB III Betriebliche Voraussetzungen. Sachliche Zuständigkeit. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten nach diesem Buch. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 97 - § 99) Lebensjahr vollendet haben. § 97 Betriebliche Voraussetzungen 1 Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. § 97 SGB XII, Sachliche Zuständigkeit Zwölftes Kapitel – Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe → Erster Abschnitt – Sachliche und örtliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 4 und §§ 106 ff.) Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden. (5) 1Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. Nr. (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016 (BGBl. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird. (§ 94 SGB IX, § 97 SGB XII) (1) 1 Der überörtliche Träger ist sachlich zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe an Leistungsberechtigte, die das 18. § 97 ← → § 99 § 98 Örtliche Zuständigkeit ... Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 SGB XII verweisen. rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. Systematik der Sozialhilfe im SGB XII. 2Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. Leistungsberechtigte. 2. § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers der …